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Urheber- und Inhaltsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 20.09.2026

Diese Urheber- und Inhaltsrichtlinie erläutert, nach welchen Grundsätzen mediabreakpo.com Inhalte auswählt, prüft, veröffentlicht und korrigiert. Sie gilt für die unter https://1222.neurogena.net veröffentlichten redaktionellen Beiträge über Orte in der Schweiz, einschliesslich Angaben zu öffentlichen Auftritten, kulturellen Bezügen und belegbaren Verbindungen von bekannten Personen zu bestimmten Orten. Die Richtlinie ist auf die Schweiz ausgerichtet und keine US-amerikanische DMCA-Richtlinie.

Redaktioneller Anspruch und Trennung von Tatsachen und Einordnung

Die Redaktion verfolgt das Ziel, Orte nachvollziehbar und fair zu beschreiben. Aussagen über Besuche, Auftritte, Wohnorte, persönliche Vorlieben oder Beziehungen einer bekannten Person zu einem Ort werden nur dann als Tatsachen dargestellt, wenn sie auf hinreichend belastbaren, öffentlich nachvollziehbaren Quellen beruhen. Dazu können insbesondere offizielle Mitteilungen, verlässliche Medienberichte, veröffentlichte Interviews, Veranstaltungsangaben oder eigene, dokumentierte Recherchen gehören.

Redaktionelle Einordnungen, etwa zur kulturellen Bedeutung eines Ortes oder zu seiner Rolle im öffentlichen Wirken einer Person, werden als Einordnung verstanden. Sie sind keine Behauptung über private Tatsachen. Wertungen werden zurückhaltend formuliert und dürfen nicht den Eindruck erwecken, eine Person unterstütze einen Ort, habe eine persönliche Empfehlung abgegeben oder stehe in einer aktuellen Beziehung zu ihm, wenn dies nicht eindeutig belegt ist.

Quellen, Prüfung und Aktualität

Bei der Recherche achtet mediabreakpo.com auf Herkunft, Kontext und Aktualität von Informationen. Einzelne Hinweise aus sozialen Netzwerken, unbestätigte Gerüchte, paparazzibezogene Spekulationen oder aus dem Zusammenhang gelöste Aussagen reichen grundsätzlich nicht aus, um eine Tatsachenbehauptung zu stützen. Die blosse Bekanntheit einer Person ist kein Beleg dafür, dass sie einen bestimmten Ort besucht, bevorzugt oder mit ihm verbunden ist.

Orte, Öffnungszeiten, Namen, Nutzungen und Zugänglichkeit können sich verändern. Ein Beitrag bildet deshalb den zum Zeitpunkt der Redaktion verfügbaren Kenntnisstand ab und ist keine Zusicherung, dass eine Angabe dauerhaft unverändert bleibt. Werden belastbare neue Informationen bekannt, prüft die Redaktion eine Ergänzung, Klarstellung oder Korrektur. Historische Angaben werden, soweit der Kontext dies erfordert, als zeitbezogen behandelt.

Urheberrecht an redaktionellen Inhalten

Die auf mediabreakpo.com veröffentlichten Texte, Zusammenstellungen, redaktionellen Strukturen und sonstigen eigenen Inhalte sind, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, urheberrechtlich geschützt. Rechte Dritter, insbesondere an Namen, Fotografien, Marken, Zitaten, Kartenmaterial und sonstigen Materialien, bleiben vorbehalten. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz schützt Werke der Literatur und Kunst; der Schutz entsteht nicht erst durch einen Hinweis auf einer Seite.

Das Lesen und private Nutzen der veröffentlichten Inhalte im gesetzlich zulässigen Rahmen ist erlaubt. Jede Nutzung, die über die gesetzlich vorgesehenen Schranken hinausgeht, insbesondere das systematische Übernehmen, Bearbeiten, erneute Veröffentlichen oder Verbreiten wesentlicher Inhalte, setzt die erforderlichen Rechte voraus. Kurze Zitate können unter den Voraussetzungen des Schweizer Rechts zulässig sein, wenn ihr Umfang durch den Zweck gerechtfertigt ist und die Quelle angemessen bezeichnet wird. Ein Zitat darf den ursprünglichen Inhalt nicht ersetzen oder dessen Aussage sinnentstellend verändern.

Schutz von Persönlichkeit und Privatsphäre

Auch bei Personen des öffentlichen Lebens achtet mediabreakpo.com die Persönlichkeit und Privatsphäre. Berichtet wird über Angelegenheiten von öffentlichem oder kulturellem Interesse, nicht über private Lebensbereiche ohne erkennbaren sachlichen Bezug. Besonders schutzbedürftige Angaben, genaue private Aufenthaltsorte, nicht öffentliche Kontaktangaben, Informationen zu Kindern oder Hinweise, die Sicherheitsrisiken schaffen können, gehören nicht in die redaktionelle Berichterstattung.

Eine Namensnennung ist kein Freipass für jede Darstellung. Die Redaktion prüft, ob der Zusammenhang sachlich, verhältnismässig und für die Leserschaft verständlich ist. Bei Zweifeln zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz wird der Schutz der betroffenen Person besonders berücksichtigt. Aussagen über private Vorlieben, familiäre Beziehungen oder gesundheitliche Umstände werden nicht aufgrund von Vermutungen veröffentlicht.

Keine Konten, Kommentare oder nutzergenerierten Beiträge

mediabreakpo.com stellt keine Benutzerkonten bereit und veröffentlicht keine Kommentarbereiche. Die Website nimmt keine von Besucherinnen und Besuchern eingereichten Artikel, Bilder, Videos, Bewertungen oder sonstigen Beiträge zur Veröffentlichung entgegen. Daher besteht keine Regelung zur Lizenzierung von nutzergenerierten Inhalten und kein Verfahren für die Moderation von Kommentaren.

Hinweise zu möglichen Fehlern, Rechtsverletzungen oder Persönlichkeitsbeeinträchtigungen können jedoch über die in dieser Richtlinie genannten Kontaktwege übermittelt werden. Solche Mitteilungen dienen ausschliesslich der Prüfung des konkreten Anliegens. Ihre Absendung führt nicht zu einer Veröffentlichung und begründet kein Benutzerkonto.

Meldung mutmasslicher Urheberrechtsverletzungen

Wer annimmt, dass ein Inhalt auf mediabreakpo.com eigene Urheberrechte oder andere ausschliessliche Nutzungsrechte verletzt, kann eine nachvollziehbare Meldung einreichen. Bitte melden Sie nur Inhalte, für die Sie selbst berechtigt sind oder für deren Rechteinhaberin beziehungsweise Rechteinhaber Sie handeln dürfen. Eine Meldung soll sich auf eine konkrete Veröffentlichung beziehen und darf nicht allein auf einer allgemeinen Meinungsverschiedenheit über einen Beitrag beruhen.

Für eine sachgerechte Prüfung sollte eine Meldung die folgenden Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit der meldenden Person;
  • bei Vertretung den Hinweis, in wessen Namen gehandelt wird und auf welcher Grundlage die Vertretung erfolgt;
  • eine genaue Bezeichnung des geschützten Werks oder Rechts, das betroffen sein soll;
  • eine klare Beschreibung des beanstandeten Inhalts auf mediabreakpo.com, damit er eindeutig aufgefunden werden kann;
  • eine verständliche Begründung, weshalb die Nutzung nach Auffassung der meldenden Person nicht erlaubt ist;
  • vorhandene Nachweise oder konkrete Angaben zur Rechteinhaberschaft;
  • eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind.

Unvollständige Meldungen können die Prüfung verzögern, weil nicht zuverlässig festgestellt werden kann, welcher Inhalt oder welches Recht gemeint ist. Die Redaktion kann Rückfragen stellen, soweit dies zur Klärung erforderlich ist. Eine Eingangsbestätigung oder eine Prüfung ist keine Anerkennung der geltend gemachten Forderung.

Prüfung, Stellungnahme und mögliche Massnahmen

Nach Eingang einer ausreichend konkreten Meldung wird der beanstandete Inhalt im Rahmen der verfügbaren Informationen geprüft. Dabei werden die vorgebrachten Rechte, die Herkunft des Materials, der Kontext der Nutzung sowie gesetzliche Schranken des Urheberrechts berücksichtigt. Je nach Ergebnis kann mediabreakpo.com den Inhalt unverändert belassen, erläutern, berichtigen, anpassen, vorläufig ausblenden oder entfernen. Eine Massnahme erfolgt nicht automatisch allein wegen einer Behauptung.

Das Schweizer Recht sieht für diese redaktionelle Prüfung kein standardisiertes, dem US-amerikanischen Verfahren entsprechendes Gegenmeldesystem vor. Personen, deren Rechte oder berechtigte Interessen von einer Meldung betroffen sein könnten, können dennoch eine begründete Stellungnahme mit ihren Nachweisen einreichen. Die Redaktion berücksichtigt widersprüchliche Angaben sorgfältig. Bestehen komplexe oder nicht aufklärbare Rechtsfragen, kann eine endgültige Beurteilung den zuständigen Behörden oder Gerichten vorbehalten sein.

Korrekturen bei sachlichen Fehlern

Nicht jede Beanstandung betrifft Urheberrecht. Falls eine konkrete Tatsachenangabe falsch, veraltet, missverständlich oder unvollständig sein soll, ist eine Korrekturmeldung willkommen. Bitte benennen Sie die betreffende Aussage genau und legen Sie, soweit möglich, überprüfbare Informationen vor. Die Redaktion unterscheidet zwischen überprüfbaren Tatsachen, redaktioneller Einordnung und zulässiger Meinung. Korrigiert werden sachliche Fehler; unterschiedliche Geschmacksurteile oder reine Meinungsverschiedenheiten begründen für sich allein keinen Korrekturanspruch.

Wenn eine Korrektur angezeigt ist, wird sie in einer dem Fehler angemessenen Form umgesetzt. Dies kann eine Präzisierung im laufenden Text, eine Aktualisierung, die Entfernung einer Aussage oder bei wesentlichen Mängeln die Aufhebung eines Beitrags sein. Die Redaktion achtet dabei darauf, dass eine Berichtigung selbst keine neuen unzutreffenden oder unverhältnismässigen Angaben erzeugt.

Missbrauch des Meldeverfahrens

Meldungen müssen nach bestem Wissen wahrheitsgemäss, konkret und fair sein. Wer bewusst falsche Angaben macht, Rechte ohne Berechtigung geltend macht, berechtigte Kritik unterdrücken will oder das Verfahren wiederholt zur Belästigung einsetzt, erschwert die Prüfung tatsächlicher Anliegen. mediabreakpo.com kann offensichtlich unbegründete, missbräuchliche oder unverständlich pauschale Meldungen zurückweisen. Rechte und Pflichten nach anwendbarem Schweizer Recht bleiben davon unberührt.

Umgekehrt bedeutet die Ablehnung einer Meldung nicht, dass die geltend gemachten Rechte oder Interessen geringgeschätzt werden. Sie bedeutet lediglich, dass auf Grundlage der übermittelten Angaben keine redaktionelle Massnahme veranlasst erscheint oder eine verbindliche rechtliche Klärung ausserhalb dieser Richtlinie erforderlich wäre.

Kontakt, anwendbarer Rahmen und Änderungen

Für Meldungen zu Urheberrechten, Persönlichkeitsschutz oder inhaltlichen Fehlern erreichen Sie mediabreakpo.com unter [email protected], telefonisch unter +41332512717 oder postalisch unter Staatsstrasse 115, 3626 Hilterfingen, die Schweiz. Damit eine Meldung zügig zugeordnet werden kann, sollte sie den betroffenen Inhalt und den Grund des Anliegens klar benennen.

Massgeblich sind die auf den Einzelfall anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere das Urheberrechtsgesetz sowie die Regeln zum Schutz der Persönlichkeit. Soweit bei der Bearbeitung einer Mitteilung Personendaten anfallen, erfolgt deren Behandlung nach den anwendbaren schweizerischen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz. Diese Richtlinie erläutert redaktionelle Abläufe und ersetzt keine behördliche oder gerichtliche Beurteilung eines Einzelfalls.

mediabreakpo.com kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Rahmenbedingungen oder berechtigte Anforderungen an die Klarheit der Informationen ändern. Die jeweils veröffentlichte Fassung gilt ab ihrem Aktualisierungsdatum. Wesentliche Änderungen werden nicht rückwirkend als Zustimmung zu einer früheren Handlung verstanden.